Warum es teuer werden kann, wenn Sie vergessen, den Fiskalspeicher Ihrer Ladenwaage zu sichern.

Fiskalspeichermodul zum Nachrüsten mit USB-Stick

Als Nutzer einer bondruckenden Ladenwaage verwenden Sie einen Fiskalspeicher. Die gesetzlichen Vorgaben erfordern es. Aus zahlreichen Kundengesprächen wissen wir, dass der Fiskalspeicher jedoch schnell vergessen wird.

Viele Anwender haben ihren Fiskalspeicher noch nie gesichert.

Die Ladenwaagen speichern die Fiskaldaten in der Regel auf einem USB-Stick ab. Dieser Stick kann verloren gehen oder er kann beschädigt werden. Früher oder später ist der Stick voll.

Ladenwaage CAS CT100 mit Fiskalspeicher
Die CAS CT100 ist mit kundenseitiger Flach- und Hochanzeige erhältlich

Die Mitarbeiter des Finanzamtes lesen bei einer Prüfung die Daten des Fiskalspeichers aus. Wenn der USB-Stick fehlt oder die gespeicherten Daten beschädigt sind, können die Daten nicht ausgelesen werden. Damit verstoßen Sie gegen die gesetzlichen Vorgaben. Es besteht die Gefahr, dass das Finanzamt Ihren Umsatz schätzt. Beides wollten Sie durch den Kauf der Ladenwaage mit Fiskalspeicher vermeiden.

Sichern Sie die Fiskaldaten regelmäßig – idealerweise täglich – auf einen PC. Sichern Sie die Fiskaldaten gemeinsam mit Ihren anderen Geschäftsdaten auf dem PC auf ein Sicherungsmedium. Auch das sollten Sie regelmäßig tun, idealerweise täglich.


Bondruckende Ladenwaage mit TSE Mettler Toledo bMobile

Für die Modelle CAS CT-100 und Ohaus Skipper stellen wir Ihnen die Informationen der Hersteller zur Fiskaldatensicherung als pdf-Download zur Verfügung:
CAS Fiskalmodul Anleitung
Ohaus Beschreibung Skipper Fiskallösung

Warum es jetzt wichtig ist, sich für eine Ladenwaage mit Fiskalspeicher zu entscheiden

Händler ohne Bargeschäft brauchen hier nicht weiter zu lesen.  Alle anderen Händler sollten überprüfen, ob sie ab dem 1.1.2017 rechtskonform verkaufen.

Am 31. Dezember 2016 läuft die Übergangsfrist  zur  Nutzung von Kassen ohne Fiskalspeicher gemäß den „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) aus.

Das bedeutet, dass ab 1. Januar 2017 im Bargeschäft nur noch Kassen betrieben werden dürfen, die über einen so genannten Fiskalspeicher mit Exportschnittstelle für die Analysesoftware der Finanzverwaltung verfügen.

Diese Vorschrift betrifft auch Ladenwaagen,  die als Kassenwaagen verwendet werden.

Da bei Missachtung dieser Vorschrift Sanktionen in Form von Bußgeldern und Hinzuschätzung drohen, sollten Sie jetzt handeln, wenn Sie betroffen sind.

Eine preisgünstige Waage mit Fiskalspeicher ist die preisrechnende Ladenwaage CAS CT.

CAS CT100 flach
Die CAS CT100 ist mit kundenseitiger Flach- und Hochanzeige erhältlich

Die CAS CT mit Fiskalspeicher und Flachanzeige ist bei waagenwelt  bereits ab 699,– EUR inkl. Umsatzsteuer erhältlich.